„Officer Denny“: Gericht verbietet Berliner Polizist Auftritt auf TikTok nach Interview mit Abou-Chaker:

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In den sozialen Medien war ein Polizist als „Officer Denny“ unterwegs. Damit hat sein Arbeitgeber jedoch ein Problem. Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.

aufzutreten. Seine derartige Nebentätigkeit bleibe verboten, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Gericht bestätigte damit ein Verbot der Berliner Polizeibehörde, die dem Beamten eine entsprechende Nebentätigkeit untersagt hatte. Damit blieb die Klage des Mannes gegen seinen Arbeitgeber erfolglos. Zuvor hatte das Gericht, der als Berliner Clan-Chef gilt, geduzt hatte.

Diese Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht nun. Die Nebentätigkeit verletze seine Dienstpflicht, entschieden die Richter nach Angaben des Sprechers. Auch das Interview mit dem Clanmitglied sei ein Verstoß. Sein Auftreten in den sozialen Medien wirke wie eine offizielle Öffentlichkeitsarbeit, die aber nur der Polizei zustehe.Ja, ich möchte über weitere Beiträge informiert werden.

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