Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat entschieden, dass Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und die Berliner Polizei mit Gebührenbescheiden gegen sogenannte Klimakleber rechtswidrig vorgegangen sind. Der Versuch, Aktivisten der „Letzten Generation“ mit Gebühren in Höhe von 241 Euro zu überziehen, war in dieser Form nicht zulässig.
Berlin s Innensenatorin Iris Spranger und die Berlin er Polizei sind rechtswidrig mit Gebührenbescheiden gegen sogenannte Klimakleber vorgegangen. Das hat das Oberverwaltungsgerichts Berlin -Brandenburg jetzt entschieden und damitIch bin damit einverstanden, dass mir per E-Mail interessante Angebote des Tagesspiegels unterbreitet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
Demnach war der Versuch, die Aktivsten der „Letzten Generation“ mit Gebührenbescheiden in Höhe von je 241 Euro zu überziehen und damit überhinaus noch härter zu sanktionieren, in dieser Form nicht zulässig. In einem exemplarischen Fall entschied das OVG wie zuvor die erste Instanz, dass es für die Gebühren keine Rechtsgrundlage gibt. Das Gericht wies die Beschwerde der Polizei Berlin zurück.
Spranger hatte im Sommer 2022 wegen der Klimablockaden Druck gemacht und angekündigt, Teilnehmer stärker zur Kasse zu bitten. „Ich halte generell ein härteres Durchgreifen für richtig“, hatte sie gesagt. Seither erhebt die Polizei Gebühren, um gegen die Täter vorzugehen. Mit Polizeirecht vertraute Experten, Grüne und Linke hatten jedoch schon früh erhebliche Probleme gesehen.
In dem Fall hatte ein Klimaaktivist im Juni 2022 mit anderen die Kreuzung am Frankfurter Tor in Friedrichshain blockiert und sich festgeklebt, um gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu protestieren. Nachdem die Polizei ihn aufgefordert hatte, die Fahrbahn zu verlassen, was dieser jedoch nicht befolgte, lösten ihn die Einsatzkräfte von der Straße und trugen ihn weg.Die Polizei erhob daraufhin im April 2023 eine Gebühr in Höhe von 241 Euro.
Allerdings sind zahlreiche Gebührenfälle bei der Polizei auch schon abgeschlossen und die Bescheide rechtskräftig geworden – in diesen Fällen kann die Polizei das Geld behalten. Vor einem Jahr hatte die Polizei bereits 75.433 Euro mit 313 Gebührenbescheiden eingenommen, 157 Vorgänge waren abgeschlossen. Zudem sind laut Verwaltungsgericht noch bis zu 30 Klageverfahren anhängig, in denen noch nicht entschieden worden ist.
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