Parkscheibe vergessen auf dem Supermarkt-Parkplatz? Das kann auch im Ausland teuer werden. Verbraucherschützer berichten von gehäuften Beschwerden. Und geben einen klaren Rat an Auto-Urlauber.
Parkscheibe vergessen auf dem Supermarkt-Parkplatz? Das kann auch im Ausland teuer werden. Verbraucherschützer berichten von gehäuften Beschwerden. Und geben einen klaren Rat an Auto-Urlauber.Auf Privatparkplätzen im europäischen Ausland legt der Betreiber die Regeln fest, und es können hohe Strafen drohen.
Der Rat für Autofahrer auf Reisen lautet deshalb: Versteht man ein Parkschild nicht, sollte man den Text mithilfe von Smartphone-Apps übersetzen oder vor Ort nachfragen - und im Zweifel woanders parken. Weil die Schilder nicht immer prominent platziert sind, sollte man sich auf dem Parkplatz umschauen, ob es welche gibt, wenn einem beim Auffahren nicht gleich eines ins Auge gefallen ist.
Teils filmen Videokameras auf den Parkplätzen die Kennzeichen ab, teils kontrollieren Parkraumwächter vor Ort, ob Verstöße vorliegen. Nicht selten liege die Strafe bei mehr als 100 Euro - etwa, weil man zu lange geparkt, keine Parkscheibe hinter das Autofenster gelegt oder entgegen den Regeln keinen Parkschein gelöst hat.
Nicht nur die Höhe der Strafen ärgert Betroffene. Auch die Tatsache, dass die Schilder mit den Regeln oft nur in der Landessprache beschriftet waren, regt manche auf, so das EVZ. Doch das kann, wie schon erwähnt, rechtlich in Ordnung sein. „Es gelten die örtlichen Vorschriften“, so die Verbraucherschützer. Ausschlaggebend ist das nationale Recht.Wer die Geldstrafe einfach ignoriert, muss mit weiteren Mahnungen rechnen.
Aber wer zum Beispiel einen Parkschein nachweisen kann, könnte die Strafe abwenden. Den sollte man also aufbewahren. Gleiches gilt für den Kaufbon, wenn man im Supermarkt einkaufen war. So hat man im Fall der Fälle Nachweise zur Hand.
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