Straßburg (ots) - - Neue Regeln zur Korrektur von Scheinselbstständigkeit - Plattformbeschäftigte können nicht auf Grundlage einer Entscheidung eines Algorithmus entlassen werden - Plattformen dürfen bestimmte
- Plattformbeschäftigte können nicht auf Grundlage einer Entscheidung eines Algorithmus entlassen werdenDas Video zum Thema finden Sie im Newsroom des Europäischen Parlaments unter https://www.presseportal.de/nr/106967
Die neuen Regeln, auf die sich das Parlament und der Rat im Februar geeinigt hatten und die mit 554 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen wurden, sollen sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt eingestuft wird und Scheinselbstständigkeit wirksam bekämpft wird. Zudem regulieren sie erstmals in der EU den Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz.
Mit der Verabschiedung dieser Gesetzgebung reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an integrative Arbeitsmärkte und digitale Innovationen zur Stärkung der sozialen und nachhaltigen Wirtschaft, wie sie in den Vorschlägen 13, 13 und 35 der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.
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