Mannheim (lsw) - Der Landeschef der Südwest-AfD hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Beobachtung der Partei durch den
AfD-Landeschef nennt Urteil zur Beobachtung "absurd"AfD-Landeschef Markus Frohnmaier findet, dass der Verwaltungsgerichtshof Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen hat. FotoSeit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD. Zurecht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Die Partei selbst sieht das komplett anders.
"Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund", sagte der Landeschef. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. "Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen desdes Landes hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf.
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