Mannheim (lsw) - Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der
Gericht: Verfassungsschutz darf Südwest-AfD beobachtenDer Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde der AfD zurückgewiesen, vom Verfassungsschutz im Südwesten als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet zu werden. FotoSeit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD. Zurecht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat.-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt "im Phänomenbereich Rechtsextremismus" erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das"Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt desliegen vor", schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung.
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