Peter Boehringer: Nur die Abschaffung der Grundsteuer löst das Verwaltungschaos dauerhaft
Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ein Rechtsgutachten vorgelegt, welches die Grundsteuer für verfassungswidrig hält. Das in elf Ländern angewandte Modell sei zu ungerecht und zu ungenau, so der Gutachter. Zahlreiche Klagen, die bis zum Bundesverfassungsgericht gelangen könnten.
Als Kompensation für die dann gestrichene Grundsteuer sollte den Kommunen ein Hebesatz auf die Einkommensteuer zugeteilt werden, was gemäß Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes explizit möglich ist. Dieser Vorschlag würde zu einer erheblichen bürokratischen Entlastung führen und Beamte aus den Finanzbehörden könnten andere Aufgaben übernehmen. Außerdem ist die Einkommensteuer leistungsgerechter als die Grundsteuer.
Der Vorschlag, den oben genannten Artikel 106 zugunsten der Kommunen zu reaktivieren, hat jüngst übrigens auch die Union in ihrem Steuerkonzept aufgegriffen. Dass es sich dabei um einen AfD-Vorschlag handelt, darf nebenbei erwähnt werden.“
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