Polizeipräsidentin verteidigt Maßnahmen - Polizei darf Gewalt gegen Klima-Kleber anwenden
Zu Vorwürfen der Polizeigewalt sagte Slowik der „Berliner Morgenpost“ : „Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf derHintergrund sind Videoaufnahmen, in denen ein Polizist einem auf der Straße sitzenden Mann ankündigt, er werde Schmerzen erleiden, falls er die Fahrbahn nicht räume.
Der oberste Grundsatz sei es, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges verhältnismäßig gehandelt werde. „Was genau verhältnismäßig ist, ordnet im Einsatz entweder der Polizeiführer an oder entscheiden die Kollegen im Einzelfall.„ Vielen Menschen sei nicht bewusst, was die Polizei dürfe.
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