Seit Jahren wird über das Polizeiaufgabengesetz gestritten. Nun fällt das Urteil, ob der Begriff der drohenden Gefahr ausreichend präzise ist.
Dieses Urteil wird seit Jahren mit Spannung erwartet: Am 13. März will der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden, ob ein umstrittener Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetz es verfassungsgemäß ist. Diesen Termin nannte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch.
Die Kläger und ihre Prozessvertreter argumentierten in der mündlichen Verhandlung dagegen, der Begriff der drohenden Gefahr sei viel zu unbestimmt. Die Regelung sei deshalb unverhältnismäßig und letztlich verfassungswidrig. Christoph Degenhart, der die Grünen-Landtagsfraktion in dem Verfahren vertritt, sprach von einem „begrifflichen Nebel“. Neben den Grünen hat die SPD geklagt, zudem gibt es eine Popularklage mit knapp zwei Dutzend Antragstellern.
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