Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) schlägt einen Stufenplan zur Einführung des ärztlich assistierten Suizids vor.
Berlin. Vier Jahre nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben sowie sieben Monate nach Scheitern zweier Gesetzesentwürfe zum ärztlich assistierten Suizid im Deutschen Bundestag geht die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin mit einem neuen Vorschlag an die Öffentlichkeit.
Entscheidende Handlung muss vom Sterbewilligen kommenWeiterhin brauche es eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Denn ein zugelassenes Medikament für den ärztlich assistierten Suizid gibt es nicht. Pentobarbital-Natrium sehen die Schmerzmediziner kritisch. „Eine intravenöse Gabe von Narkotika wäre ungleich sicherer als die orale Einnahme von Medikamenten.
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