Die Plädoyers im Prozess um Messerattentat bei Brokstedt sind gehalten. Das Gericht erwägt, ob dem Angeklagten Heimtücke oder Mordlust anzulasten ist.
Prozess gegen Brokstedt-Attentäter: Vieles deutet auf Mord hin Die Plädoyers im Prozess um Messerattentat bei Brokstedt sind gehalten. Das Gericht erwägt, ob dem Angeklagten Heimtücke oder Mordlust anzulasten ist.ITZEHOE taz | Es war ein letzter Strohhalm, nach dem Rechtsanwalt Björn Seelbach griff: Bei dem Prozess gegen Ibrahim A. beantragte der Verteidiger ein zweites Gutachten zum psychischen Zustand seines Mandanten. Dem wird zur Last gelegt, am 23.
Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Psychiater Arno Deister bescheinigte dem Mann, der aus Gaza stammt und seit 2014 als Staatenloser in Deutschland lebt, eine posttraumatische Belastungsstörung . Trotz dieser Krankheit sei A. schuld- und steuerungsfähig gewesen, als er am 25. Januar in den Zug von Kiel nach Hamburg stieg. Dort kam es zu den Messerstichen.
Der 19-Jährige hatte sich vor seine Freundin gestellt, auf die A. zuerst eingestochen hatte. Außerdem müsse das Gericht beraten, ob es sich um Mord aus Heimtücke oder aus Mordlust handele. Dazu gab Ibrahim A. eine kurze Stellungnahme ab: „Ich lehne das Töten ab. Mich erschrecken die toten Menschen, die ich sehen musste. Ich finde das eklig anzusehen.“
Demnach stahl A. ein Messer, um es gegen Menschen einzusetzen. Im Zug wurde er ohne Fahrkarte ertappt, musste in Neumünster aussteigen und stieg dann in den Regionalzug. Dort stach er auf einmal auf die 17-jährige Schülerin ein.
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