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Im Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis ist der Angeklagte Peter St. freigesprochen worden. Eine psychische Beihilfe zu dem Brandanschlag vor 33 Jahren habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges bei der Urteilsverkündung in Koblenz.
Die Verteidigung des 55-jährigen Angeklagten hatte zuvor Freispruch gefordert, die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.. Der Täter Peter Werner S. wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der verurteilte Brandstifter und Peter St. kannten sich gut, beide gehörten damals zur Neonaziszene von Saarlouis. Peter St. soll 1991 der Anführer dieser Szene gewesen sein,Der Satz, der ihm zur Last gelegt wird, lautet: »Hier müsste auch mal so was brennen.« Vielleicht auch, weniger konkret: »Hier müsste auch mal so was passieren.« In einer Septembernacht 1991 soll Peter St.
Der Verein Aktion 3. Welt Saar sieht in dem Prozess unabhängig vom Urteil einen politischen Erfolg. »Mit zu diesem Erfolg gehört auch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, eines Opferfonds und eines Anti-Rassismus-Beauftragten durch den saarländischen Landtag«, teilte er mit. Der Verein nahm an beiden Prozessen als Beobachter teil.
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