Meinung: Die 'Prüffall'-Entscheidung ist ein schlechtes Urteil für die Gemäßigten in der AfD
as lässt sich nur als juristische Blamage bezeichnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht öffentlich erklären, die Alternative für Deutschland als „Prüffall“ zu bearbeiten.
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