Ramadan: Was Beschäftigte und Arbeitgeber zum Fastenmonat wissen sollten

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Wie vertragen sich Fasten und Arbeiten? Was ist, wenn ein Kollege müde und unkonzentriert wirkt? Der Überblick.

Dieser Artikel gehört zum Angebot von SPIEGEL+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde.in Deutschland hat der Fastenmonat Ramadan begonnen. Das verändert den Alltag von gläubigen Muslimen: 30 Tage lang nehmen sie von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang keine Nahrung und Getränke zu sich. Auch auf Nikotin und Sex verzichten Muslime in dieser Zeit.

»Das Fasten soll nicht dazu führen, dass man mit Ach und Krach durchhält oder seinen Job riskiert. Wenn sich Ramadan und Arbeit nicht vereinbaren lassen, kann man statt zu fasten auch Geld spenden – oder man verschiebt es auf einen späteren, günstigeren Zeitpunkt«, so Religionssoziologe Ceylan. Mit dem Islam sei das vereinbar., Jahrgang 1980, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main.

Auch hier gilt: alles eine Frage der Kommunikation. Der Arbeitgeber kann etwa ein Mitarbeitergespräch führen. Auch die Kollegen können das Thema anschneiden, wenn die Arbeit darunter leitet. »Das sollte man offen und transparent ansprechen, damit sich nichts aufstaut. Auch nach dem Fasten möchte man mit dem Angestellten und Kollegen ja normal weiterarbeiten«, so Ceylan.Und auch Arbeitsrechtler Hertz findet, dass ein Gespräch im Vorfeld helfen kann.

Mein Chef fastet, viele meiner Kollegen auch – ich selbst aber nicht. Soll ich im Betrieb jetzt heimlich essen? Als Arbeitgeber ist man nicht verpflichtet, alle religiösen Feiertage für die eigene Belegschaft auszutragen. Werden im Betrieb aber Weihnachten oder andere Traditionen gefeiert, könne man ein gemeinsames Abendessen zum Ende des Ramadan ausrichten, sagt Religionssoziologe Ceylan: »Mit ein bisschen Fingerspitzengefühl spricht doch nichts dagegen. Das sind kleine, wertschätzende Gesten, die nicht viel Organisation oder Investition benötigen.

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