Rauschmittel an manchen Schulen in NRW erlaubt

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Rauschmittel an manchen Schulen in NRW erlaubt
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Volljährige Schüler dürfen in kleiner Menge Cannabis in ihren Brotdosen, Taschen oder Rucksäcken mitbringen - es aber in der Schule nicht konsumieren.

Düsseldorf . Auch nach der gesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Konsum von Rauschmittel n jeglicher Art an Nordrhein-Westfalen s Schulen „ausnahmslos verboten“. Das gelte für Schüler und Lehrer gleichermaßen, stellte das Schulministerium klar. „Schulen können in ihren Hausordnungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Cannabis verbot verankern.“ Schulministerin Dorothee Feller sagte: „ Cannabis hat an unseren Schulen nichts zu suchen.

Grundsätzlich bleibt aber der Cannabis-Konsum in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten, wie das Wiesbadener Kultusministerium erläutert hatte. Manche Schulen oder Schulträger - etwa Kommunen oder kirchliche Einrichtungen - hätten über eine eigene Hausordnung bereits das Mitbringen von Drogen untersagt.

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