Recht auf schnelles Internet heißt bald: Mindestens 10 MBit/s

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Recht auf schnelles Internet heißt bald: Mindestens 10 MBit/s
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Egal, wo in Deutschland: Bürger haben überall Anspruch auf einen Internetanschluss daheim. Hierfür gibt es ein gesetzliches Mindestniveau, das wohl bald steigt.

Das sogenannte Recht auf schnelles Internet kann künftig mehr Bürgerinnen und Bürgerinnen etwas bringen als bisher. Derzeit müssen alle Haushalte in Deutschland mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download bekommen können und 1,7 Megabit im Upload. Die meisten Haushalte können deutlich bessere Verbindungen bekommen, in entlegenen Gegenden kann es aber auch noch schlechter sein.

Ein Teil davon befindet sich allerdings im Radius von Mobilfunk-Antennen, die die Mindestvorgaben erfüllen – wie viele das sind, ist unklar. Auch mit Satelliten-Internet könnte dem Rechtsanspruch Genüge getan werden – wichtig ist hierbei, dass es "erschwinglich" bleibt. Laut einer früheren Schätzung der Bundesnetzagentur, die sich auf die alte Minimalvorgabe bezog, galten bundesweit rund 400.000 Haushalte als unterversorgt. Nun sind es mehr.

Wo Fernsehkabel- oder Glasfaser-Internet liegt, werden 1000 Megabit pro Sekunde im Download angeboten. Mancherorts, wo Schneckentempo-Internet noch immer Realität ist, könnten die Minimalwerte hingegen durchaus eine Verbesserung sein. Besonders die Verbesserung des Uploads – immerhin eine Verdreifachung der bislang geltenden Vorgabe – ist wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mit Stirnrunzeln reagierten Verbraucherschützer. "Wir sind zwar froh, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher nun einen höheren Anspruch in der Mindestversorgung bekommen", sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Leider komme diese Erhöhung aber zu spät, sie sei bereits für vergangenes Jahr versprochen gewesen.Das "Recht auf schnelles Internet" gibt es – mit den niedrigeren Vorgaben – schon seit 2021.

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