Wegen ihres Tinder-Profils bekam die Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang einen Verweis. Seitdem wehrt sie sich gegen diese veraltete Sexualmoral, doch vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte sie zunächst. Daraufhin zog sie vor das Karlsruher Verfassungsgericht.
vor dem Bundesverfassungsgericht. Soraia Da Costa Batista ist Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und koordiniert dort strategische Klagen für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung. Dieser Beitrag wurde zuerst inveröffentlicht, das am 28. Februar S. Fischer Verlag erscheint. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages und der Herausgeber*innen. Alle Rechte vorbehalten.
Und so nimmt ein grundrechtliches Drama seinen Lauf, das tiefe Einblicke in einen Generationenkonflikt gibt und das Bundesverwaltungsgericht auf grundrechtlich abseitige Pfade bringt.Biefangs Vorgesetzter nahm an ihrem Tinder-Profil Anstoß, leitete ein Disziplinarverfahren ein und erteilte ihr zu dessen Abschluss einen Verweis. Der Vorwurf: Mit ihrem Tinder-Profil habe sie gegen die soldatische Pflicht zu außerdienstlichem Wohlverhalten verstoßen.
Das Dating-Profil sei damit geeignet, das Vertrauen darin zu beschädigen, dass sie als Disziplinarvorgesetzte sexistischen Äußerungen und sexuellen Belästigungen entgegentreten werde. Sie müsse Rücksicht walten lassen und ihr Tinder-Profil zurückhaltender formulieren. In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass auch nicht strafbares Verhalten gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen kann. An Staatsdiener*innen stelle der Staat eine erhöhte Integritätserwartung: Sie könnten ihre Aufgaben nur wahrnehmen, wenn sie von Untergebenen und Öffentlichkeit respektiert werden und als vertrauenswürdig gelten. Je höher die dienstliche Stellung, desto höher sei die erwartete Integrität.
Gleichwohl könne für einen unbeteiligten Dritten bei flüchtigem Lesen ein irriger Eindruck über Biefang entstehen. Der Profiltext sei geeignet, bei diesem Dritten „den falschen Eindruck zu erwecken, sie führe ein wahlloses Sexualleben oder strebe dies an“ und dass ihr das „ungehemmte Ausleben des Sexualtriebs besonders wichtig sei“.
Denn erst und gerade im Konfliktfall sind die Grundrechte das Bollwerk, das staatlichen Eingriffen Einhalt gebieten muss. Genau dieses Bollwerk aber hebelt das Bundesverwaltungsgericht hier aus.Ignoranz gegenüber der Lebensrealität queerer und junger Menschen
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Demos gegen Rechts: Für Demokratie und gegen FremdenhassDemonstrierende laufen mit Schildern durch die Straßen Ennepetals
Weiterlesen »
Demonstrationen gegen rechts: Das fordern die Teilnehmenden der #Wirsinddiebrandmauer-Proteste in BerlinHunderttausende protestierten am Samstag vor dem Bundestag gegen Rechtsextremismus. Düzen Tekkal, Luisa Neubauer, Apsilon & Co. über ihre Sorgen und Forderungen
Weiterlesen »
Proteste gegen rechts: Nächste Demo am Freitag in WarburgBundesweit demonstrierten inzwischen Hunderttausende gegen Rechtsextremismus. Auch in der Region gehen die Menschen auf die Straße. Lesen Sie, wann und wo.
Weiterlesen »
WLAN, rechts-freie Räume und KleidungsfragenDiesmal dabei: Tobias Mann, Malarina, Osan Yaran, Kirsten Fuchs und Tino Bomelino.
Weiterlesen »
Referentenentwurf: Recht auf Verschlüsselung geplantDas Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Referentenentwurf erarbeitet, der bei Messengern und Clouddiensten in Zukunft die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend machen soll. Wir veröffentlichen den Entwurf im Volltext.
Weiterlesen »
IT-Recht: Wie der Digital Services Act ohne deutsches Begleitgesetz startetBeschwerden und Anträge dürften sich nach dem 17. Februar 2024 vervielfachen. Aufgrund von Kompetenzgerangel sind die deutschen Gesetzesanpassungen nicht fertig
Weiterlesen »