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Es war der wohl erste Vorfall dieser Art, der bundesweites Aufsehen erregte: Vergangenen Oktober sangen auf einem Erntefest in Vorpommern mehrere Männer »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« zu dem Song »L’amour toujours« von Gigi D’Agostino. Ein Clip des Vorfalls
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelte gegen vier Tatverdächtige wegen Volksverhetzung. Nun teilte eine Sprecherin auf SPIEGEL-Anfrage mit, das Verfahren sei eingestellt worden, weil man keine Strafbarkeit habe feststellen können. Die Sprecherin führte aus, dass die Parole für sich genommen nach herrschender Rechtsauffassung keine strafbare Volksverhetzung, sondern noch von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Anders sei das nur, falls weitere Umstände zutreffen, die »eine bestimmte Gesinnung« und die »Bereitschaft zu Übergriffen auf Ausländer« erkennen ließen.
Insofern ist es nicht überraschend, wenn sich deutsche Staatsanwaltschaften auch bei rechtsextremen Entgleisungen auf Feierlichkeiten daran orientieren. Augsburger Ermittler stellten ebenfalls unlängst ein ähnliches Verfahren ein. Im Februar hatten bei einem Faschingsumzug in Landsberg am Lech Mitglieder einer Landjugend die Parole zu dem Lied auf einem Wagen skandiert, auch davon gab es ein Video.
Anders dagegen die Kollegen in Fulda: Hier wurde gegen sechs Personen Anklage wegen gemeinschaftlich begangener Volksverhetzung erhoben. Sie sollen in einer Disco in Mittelkalbach bei Fulda die Parole gegrölt haben. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, eine Besonderheit des Falles sei gewesen, dass die Parole in Gegenwart zahlreicher Menschen mit Migrationshintergrund gerufen worden sei. Die Angeschuldigten haben laut Medienberichten bereits gestanden.
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