Sven Liebich, der wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt wurde, hat nun seinen Namen und Geschlecht geändert. Liebich nennt sich nun Marla-Svenja Liebich und rechtfertigt die Änderung mit Angst vor Diskriminierung. Ob die Namens- und Geschlechtsänderung Liebich vor dem Gefängnis bewahren wird, ist jedoch fraglich.
Der gebürtige Merseburger Sven Liebich wurde am 2. August 2024 vom Landgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der 53-jährige, vom Verfassungsschutz beobachtete Mann, legte gegen das Urteil Revision ein. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig und das Oberlandesgericht Naumburg muss sich nun mit dem Fall beschäftigen.
Im Berufungsprozess kündigte Liebich an, dass er für sein letztes Wort als Angeklagter 13 Stunden benötigen werde – sein Vortrag soll sich daher mehrere Verhandlungstage hingezogen haben. Nun scheint Liebich ein neues Verwirrspiel mit der Justiz zu versuchen. Laut einem Bericht der „Bild“ soll der Angeklagte jetzt als Frau unter neuem Namen leben. Demnach nennt sich Sven Liebich offenbar Marla-Svenja Liebich. Laut dem Bericht nutzte Liebich ein neues Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat. Bereits Ende 2024 soll Liebich beim Standesamt Schkeuditz (Sachsen) beantragt haben, seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern zu lassen. Nach Antrags-Prüfung sollen die Standesbeamten die Geschlechts- und Namensänderung offiziell gemacht haben, hieß es. Ein Sprecher des Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt gegenüber „Bild“: „Die Namensänderung wurde uns im Dezember 2024 bekannt“. Offenbar wollte sich Marla-Svenja Liebich vorerst nicht äußern, begründete dies aber gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit dem Satz: „Ich habe Angst vor Diskriminierung.“ Sollte das Urteil rechtskräftig werden, käme Liebich nach Geschlechts- und Namensänderung wohl nicht automatisch in den Frauenvollzug. Es gebe in jedem Fall eine Einzelfall-Prüfung, sagte ein Staatsanwalt gegenüber „Bild“. Auch die bisherigen Straf-Einträge im Bundeszentralregister blieben erhalten, hieß es „Die physische juristische Person bleibt bestehen“, zitiert „Bild“ einen Justizbeamten. Bedeutet: Weder eine Namens- noch eine Geschlechtsänderung wird Liebich im Falle eines rechtskräftigen Urteils vor dem Gefängnis bewahren. Vor fünf Jahren war Liebich zu 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden, nachdem er die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet beleidigt hatte
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