Für den Nazi-Spruch 'Alles für Deutschland' wird Björn Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt. Er wird aus Sicht der Staatsanwaltschaft zum Wiederholungstäter, nutzt die Parole bei einem Stammtisch erneut. Dieses Mal soll es nicht bei einer Geldstrafe bleiben.
Für den Nazi-Spruch"Alles für Deutschland" wird Björn Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt. Er wird aus Sicht der Staatsanwaltschaft zum Wiederholungstäter, nutzt die Parole bei einem Stammtisch erneut. Dieses Mal soll es nicht bei einer Geldstrafe bleiben.
Im Prozess um eine verbotene Nazi-Parole fordert die Staatsanwaltschaft für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer am Landgericht Halle.
Höcke hatte bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" ausgesprochen, das Publikum vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht, sagte Bernzen.Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig.
Wegen des gleichen Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.
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