Referendariat in Bayern verwehrt: Aktivistin wegen politischer Gesinnung ausgeschlossen

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Referendariat in Bayern verwehrt: Aktivistin wegen politischer Gesinnung ausgeschlossen
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Lisa Poettinger, eine Lehramtsabsolventin, darf ihr Referendariat in Bayern nicht antreten, weil das Kultusministerium ihre politische Aktivität als Verfassungswidrig ansieht. Der Fokus liegt auf Poettingers Protest gegen die IAA und ihrer ideologischen Zugehörigkeit zum Marxismus.

In Bayern darf eine Lehramtsabsolventin ihr Referendariat Mitte Februar nicht antreten, weil ihr politischer Aktivismus nach Darstellung des Kultusministerium s nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Der 28-jährigen Lisa Poettinger wird der »Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien« verwehrt.

Die »SZ« zitiert aus einem Schreiben des bayerischen Kultusministeriums, in dem es heißt, die »Tätigkeit und Mitgliedschaft« Poettingers »in extremistischen Organisationen« vertrage sich nicht mit den Pflichten einer Beamtin. Und weiter: »Auch im außerdienstlichen Bereich muss sich eine Lehrkraft so verhalten, dass eine Beeinträchtigung des Ansehens ihres Berufsstands sowie des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Führung des Amts vermieden wird.« Dem Kultusministerium ist laut »SZ« primär Poettingers Protest gegen die IAA ein Dorn im Auge, bei dem sie öffentlich erklärte, die Messe sei ein »Symbol für Profitmaximierung auf Kosten von Mensch, Umwelt und Klima«. Die Behörde stößt sich demnach etwa an dem Begriff »Profitmaximierung«. Dieser sei eine den »Begrifflichkeiten der kommunistischen Ideologie zuzuordnende Wendung. Die kommunistische Ideologie ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar«. Laut »Duden« ist der Begriff »Profitmaximierung« synonym mit »Gewinnmaximierung« zu verwenden, was demnach schlicht das »Streben nach größtmöglichem Gewinn« bedeutet. Die Aktivistin Poettinger sage zwar von sich selbst, dass sie Marxistin sei, berichtet die »SZ«. Gleichzeitig aber sei sie eine überzeugte Verfechterin von Grundgesetz und Bayerischer Verfassung. Poettinger beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz selbst »keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung« vornehme. »Folglich muss eine Ablehnung des Kapitalismus mindestens in Teilen unter Achtung des Grundgesetzes möglich sein«, wird Poettinger zitiert. Das Kultusministerium hingegen betont, in der Ideologie, der sich Poettinger verschrieben habe, werde die liberale Demokratie mindestens genauso innig verachtet wie die Marktwirtschaft. Deshalb könne man den auch von Poettinger verwendeten Slogan »System change not climate change« nicht bloß als einen Aufruf zu Klimaneutralität, sondern eher als Aufruf zum politischen Umsturz verstehen, heißt es in dem Bericht. Die Entscheidung, Poettinger nicht zum Referendariat zuzulassen, begründet das Kultusministerium außerdem damit, dass die junge Frau möglicherweise bewusst Rechtsbrüche aus politischer Überzeugung begangen hat; im nordrhein-westfälischen Lützerath dabei gewesen, wie die »SZ« berichtet. In diesem Kontext werden ihr Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. In einer offiziellen Stellungnahme an das Kultusministerium hatte Poettinger dazu erklärt: »Ich sehe es als meine Pflicht, unsere Lebensgrundlagen zu schützen. So gehören auch Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt zu den obersten Bildungszielen Bayerns«. Poettinger schrieb dazu: »Das Plakat nutzte klar antisemitische Bildsprache. Ganz im Sinne von ›Wehret den Anfängen‹ halte ich es für erforderlich, solche Bedrohungen für die Demokratie ernst zu nehmen und gegenüber menschenverachtenden Ideologien Zivilcourage zu zeigen.« In beiden Fällen laufen derzeit noch verschiedene Ermittlungsverfahren gegen die junge Frau. Verurteilt wurde sie noch nirgends, heißt es in der »SZ«, gelte also als unschuldig. Doch dies lasse das Kultusministerium nicht gelten: »Denn mit der strafrechtlichen Unschuldsvermutung korrespondiert keine beamtenrechtliche Eignungsvermutung«, schreibt die Behörde. Poettinger kann gegen die Entscheidung der Behörde nun vor Gericht klagen – und dazu ist sie offenbar fest entschlossen. »Neben mir stehen viele großartige Menschen, die mit dem Verkauf unserer Lebensgrundlagen ebenso wenig einverstanden sind und sich wehren.« Die 28-Jährige kündigte zudem eine Pressekonferenz für den 6. Februar an

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