Selbst wenn noch Sitze frei sind, sollen die Zulassungsschüsse die Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen für die hausärztliche Versorgung ermächtigen müssen. Dichter Zeitplan für die Krankenhausreform.
Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat am Samstag einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“, kurz: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorgelegt. Der legt seinen Schwerpunkt in erster Linie auf Veränderungen in der stationären Versorgung. Die Angelegenheiten der Hausärzte werden gleichwohl berührt.
In der Begründung des Referentenentwurfs dazu heißt es, dass durch eine Ermächtigung der sektorenübergreifenden Einrichtungen als Institutsambulanzen für Allgemeinmedizin dort auch die Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten aus einer Hand sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich stattfinden könne.
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