Im neuen Schulgesetzentwurf fehlt die Aufwertung des Religionsunterrichts zu einem regulären Schulfach. Die Verwaltung hält aber daran fest und will eine Interessenumfrage starten.
Religion genommen. Auch wenn das Vorhaben in der großen Schulgesetznovelle, die am Dienstag den Senat passierte, fehle, bleibe es „weiterhin das Ziel, Religion als Unterrichtsfach in die Schulen zu bringen“, beantwortete ein Sprecher eine Tagesspiegel-Anfrage.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Die Kirchen haben allerdings mit Befremden auf die angebliche Aufwertung reagiert und in ihrem offiziellen Statement darauf verwiesen, dass es sich dabei gar nicht um eine Neuerung, mithin nicht um eine Aufwertung handele. Vielmehr hätten die Religionsgemeinschaften schon bislang einen Anspruch darauf,Insofern sei die betreffende Passage ungeeignet, die „avisierte Veränderung des Status des Religionsunterrichts hin zu einem ordentlichen Lehrfach einzuleiten“.
Die Befürchtungen kommen nicht von ungefähr. Zum einen ist die Teilnahme am freiwilligen katholischen und evangelischen Religionsunterricht, der in der Verantwortung der Kirchen vor allem in den Grundschulen stattfindet, seit Jahren stark rückläufig. Gleichzeitig nimmt sie die Nachfrage nach konfessionsloser Lebenskunde und nach
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