Berlin blickt gespannt auf die kommende Bundesratssitzung am 22. März. Dort steht das Wachstumschancengesetz zur Debatte, das eine Entlastung für die Wirtschaft und Rentner vorsieht. Das Ziel: Doppelbesteuerung der Renten verhindern. Experten warnten bereits vor einer Verfassungswidrigkeit dieser Besteuerung ab 2025.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung der Doppelbesteuerung von Renten größtenteils ein Ende gesetzt. Doch eine Gruppe von Rentnern wird noch benachteiligt.Wachstumschancengesetz
das Problem nur teilweise. Eine Gruppe von Bestandsrentnern könnte doch noch doppelt besteuert werden. Die Ampel-Koalition arbeitet der Zeitung zufolge aber auch schon an einer weiteren gesetzlichen Anpassung.. Denn die Beiträge in die Rentenversicherung, die Arbeitnehmer heute einzahlen, wirken sich positiv - also steuermindernd - auf die Steuererklärung aus. Später zahlen Rentner und Rentnerinnen dann aber, die sie beziehen.
Die Rente spielt für Ruheständler eine bedeutende Rolle. Wie viel Geld bleibt übrig? © Thomas Warnack/dpa Was die Ampel-Regierung nun getan hat: Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um 1,0 Prozentpunkte. Das bedeutet: Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss nicht 83 Prozent, sondern nur 82,5 Prozent der Rente versteuern. Somit erhöht sich der Rentenfreibetrag auf 17,5 Prozent.
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