Rentenerhöhung um zusätzliche 7,5 Prozent: Doppelter Zuschlag nicht für alle

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Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, wann sie in Rente gehen können. Wer vor 1964 geboren ist, hat einen Vorteil.

Es gibt 2024 eine Rentenerhöhung um zusätzliche 7,5 Prozent. Ein „Fehler“ bei der Erwerbsminderungsrente soll behoben werden. Die doppelte Erhöhung gilt nicht für alle.. Jetzt ist klar: Die Rente wird um 4,57 Prozent erhöht. Eine bestimmte Personengruppe kann sich aber über noch mehr freuen: Sie bekommt außerdem einen satten Zuschlag auf ihre Renten in Höhe von 7,5 Prozent.

Diese Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten hat dann natürlich auch eine direkte Auswirkung auf den Kontostand. Um wie viel Euro die Rente letztendlich steigt, zeigen Beispielrechnungen:Natürlich werden die Erwerbsminderungsrenten nicht einfach so aus einer Laune heraus erhöht. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt dazu: „Die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente wurden in der Vergangenheit wiederholt angepasst.

Zudem ergänzt die Deutsche Rentenversicherung: „Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben.

Dieses Geld muss selbstverständlich irgendwo herkommen und verursacht daher Kosten. Die Bundesregierung gehe aktuell von Mehrausgaben in Höhe von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 aus. 2025 werde mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro gerechnet. „In den Folgejahren sinken die jährlichen Mehrausgaben der Rentenversicherung langsam ab“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

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