Die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) will Minister und Abgeordnete in die Rentenversicherung zwingen. Warum dies populistisch und sachlich falsch ist.
Foto: dpa/Michael Reichellassen. Die Vorsitzende des neuen gleichnamigen Bündnisses hat ein Gespür für populäre Themen. Ihr Vorschlag , dass Abgeordnete und Minister in die Rentenversicherung einzahlen sollten und nicht schon nach kurzer Zeit Versorgung sansprüche aufbauen können, dürfte wohl von vielen geteilt werden. Doch wie so häufig bei populistischen Vorschlägen zerbricht der schöne Schein, wenn man genauer hinsieht.im klassischen Sinn e aus.
Mit ihrem Vorschlag zielt Wagenknecht auch auf die Beamten ab. Sie genießen das „Privileg“, im Alter vom Staat versorgt zu werden. Dafür müssen sie bestimmte Dienstzeiten nachweisen. Und wenn sie früher in Pension wollen, müssen sie einen Versorgungsabschlag hinnehmen. Vom Prinzip her stehen Beamte in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, der als Gegenleistung für die Dienste den Lebensunterhalt großzügig sicherstellt.
Dagegen schließt ein Beschäftigter mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag unter Gleichen ab. Der regelt Verdienst und Aufgaben. Um die Menschen im Alter nicht allein zu lassen, erwirbt der Angestellte im Laufe seiner beruflichen Karriere Rentenansprüche, die ihm oder ihr nach einem bestimmten Alter ausgezahlt werden. Das staatliche Zwangssystem soll Menschen vorbewahren, weil sie aus eigenem Antrieb vielleicht zu wenig für die Altersversorgung ansparen.
In einem gut austarierten System sollte es deshalb beide Wege geben. Schließlich kann jeder und jede frei entscheiden, ob er oder sie das Geld in der freien Wirtschaft oder beim Staat verdient. Die unterschiedlichen Versorgungssysteme sind bekannt. Und niemand ist von einer Bewerbung um ein Wahlamt ausgeschlossen. Eine Gleichmacherei im Sinne von Wagenknecht macht also wenig Sinn. Ihr Vorschlag mag populär sein, er ist sachlich grundfalsch.
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