Es ging um den Missbrauch der Meinungsfreiheit: Von diesem Vorwurf wird Regisseur Roman Polanski von einem Pariser Gericht freigesprochen.
Der französisch-polnische Filmemacher Roman Polanski hat den Verleumdungsprozess um Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gewonnen. Das Pariser Strafgericht hat am Dienstag den 90-Jährigen von der Anklage, die die britische Schauspielerin Charlotte Lewis erhoben hatte, freigesprochen. Bei der Urteilsverkündung war der Oscar-Preisträger nicht anwesend.
Lewis hatte gegen Polanski geklagt, der in einem Interview mit der Wochenzeitschrift „Paris Match“ ihre Vorwürfe des sexuellen Übergriffs als „abscheuliche Lüge“ abgewiesen hatte: „Die grundlegende Eigenschaft eines guten Lügners ist ein ausgezeichnetes Gedächtnis“, sagte der Filmemacher in dem 2019 veröffentlichten Gespräch.
Lewis hatte im Jahr 2010 bei einer Pressekonferenz behauptet, dass der Regisseur von „Rosemary's Baby“ sie im Jahr 1983 vergewaltigt habe. Damals war die heute 56-Jährige 16 Jahre alt. Sie hatte gegen Polanski aber keine Klage eingereicht. Die Britin hatte unter seiner Regie in dem Abenteuerfilm „Piraten“ aus dem Jahr 1986 mitgespielt.
Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft daran erinnert, dass bei dem Gerichtsurteil weder über die Wahrheit der behaupteten Vergewaltigung noch über die Authentizität von Zitaten, die der Schauspielerin zugeschrieben werden, entschieden wird. Es ginge vielmehr darum, ob Polanski seine Meinungsfreiheit missbraucht habe oder nicht.
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