KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) knöpft sich einen gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook vor und will für viele vergleichbare Fälle klären, ob Nutzer und Nutzerinnen
KARLSRUHE - Der Bundesgerichtshof knöpft sich einen gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook vor und will für viele vergleichbare Fälle klären, ob Nutzer und Nutzerinnen bei einem Datenleck Anspruch auf Schadenersatz haben. Diebe hatten vor Jahren Daten von Hunderten Millionen Facebook-Konten gestohlen. Der Fall des sogenannten Scrapings sorgte weltweit für Aufsehen.
Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung können die anderen ähnlichen Verfahren ausgesetzt werden. Liegt diese vor, können die Instanzgerichte ihre Fälle zügig entscheiden.Theoretisch könnte der Senat noch am Montag ein Urteil sprechen. Angesichts der Komplexität ist das aber wohl eher unwahrscheinlich. Es ist aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer auch nicht ausgeschlossen, dass der BGH den EuGH befragt.
Facebook konkret empfiehlt, die Einstellungen im"Privatsphäre-Check" zu prüfen. Im Bereich"So kann man dich finden und kontaktieren" in den Einstellungen könnten User und Userinnen festlegen, wer sie anhand von E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden kann. Zudem könnten sie unter anderem bearbeiten, wer grundlegende Infos im Profil sehen kann./kre/DP/zb
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