Rückgang bei Geschlecht- und Namenänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

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Rückgang bei Geschlecht- und Namenänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
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Wenige Monate nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes in Deutschland zeigt sich ein Rückgang bei den Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens. Obwohl das Gesetz Transgender- und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Identität erleichtern soll, werden die Zahlen kleiner. Experten sehen diverse Hürden bei der Umsetzung des Gesetzes, darunter mangelnde Schulung der Standesämter und die unnötige dreimonatige Wartefrist.

Deutschland's Selbstbestimmungsgesetz , das am 1. November in Kraft trat, ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. Das Gesetz soll insbesondere transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen die Anerkennung ihrer Identität erleichtern. Psychologische Gutachten oder gerichtliche Beschlüsse sind nicht mehr erforderlich, eine Erklärung beim Standesamt reicht aus.

Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist, bevor die Änderung wirksam wird. Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben bereits viele Menschen in Sachsen-Anhalt diese Möglichkeit genutzt. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Standesämtern zeigt jedoch, dass die Zahl der Anmeldungen zurückgeht. In Magdeburg wurden bisher 114 Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags abgegeben, 39 Fälle befinden sich noch in der Wartefrist. Zehn Anmeldungen kamen von Minderjährigen, zwei davon konnten nicht bearbeitet werden, weil die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils fehlte. Auch in Halle (Saale) ist die Zahl der Anmeldungen gesunken. Dort wurden bislang 98 Erklärungen abgegeben, darunter 14 für 'divers' und neun für 'ohne Geschlechtseintrag'. Ähnlicher Trend zeigt sich in Burg: Während im November noch sechs Erklärungen eingereicht wurden, waren es im Dezember und Januar jeweils nur zwei. Insgesamt wurden dort zehn Änderungen final vorgenommen. In Wanzleben-Börde wurden vier Erklärungen final bearbeitet, die Zahl ist auch hier rückläufig. Das Gesetz wird von vielen Betroffenen als große Verbesserung wahrgenommen, sagte Lex Keck, vom Begegnungs- und Beratungs-Zentrum 'lebensart' in Halle. Dennoch gebe es Hürden bei der Umsetzung. Besonders kleinere Standesämter seien oft nicht ausreichend geschult, teils fehle es an klaren Abläufen und Formularen. Auch bei der Namenswahl habe es Missverständnisse gegeben. Der Verband habe dafür Schulungen den Standesämtern angeboten, doch bislang keine Rückmeldung kam. Zudem sei die dreimonatige Wartefrist unnötig, da sich die meisten Betroffenen lange vor der Antragstellung mit dem Thema auseinandergesetzt hätten. 'Ich habe noch keine Person getroffen, die sich innerhalb dieser Frist umentschieden hat', sagte Keck

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