Hamburg (lno) - Facebook muss einen Post, in dem der ursprüngliche Name einer Transperson gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, löschen. Das
Gericht: Facebook muss Post mit "Deadname" löschenFacebook muss einen Post, in dem der sogenannte"Deadname" einer Transperon veröffentlicht wurde, aufgrund einstweiliger Verfügung löschen. FotoMenschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, nehmen meist neue Namen an: Der alte Name wird zum sogenannten"Deadname". Ihn gegen den Willen der Transperson zu veröffentlichen, ist nicht erlaubt.
Facebook muss einen Post, in dem der ursprüngliche Name einer Transperson gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, löschen.
Die Richter drohten dem Meta-Konzern in ihrer bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.Hector, der in der Grünen-Fraktion auch Sprecher für geschlechtliche Vielfalt ist, wird nach eigenen Angaben seit Monaten im Netz vor allem wegen seiner Geschlechtsidentität attackiert.
"Dieser Sieg bedeutet mir unglaublich viel", sagte der Politiker. Er sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung und Schutz der Rechte von Transmenschen. "Das Gericht hat klargestellt, dass wir nicht einfach alles hinnehmen müssen und dass der Staat uns schützt, wenn unsere Identität missachtet wird."
Niemand müsse hinnehmen, wenn sein "Deadname" verbreitet werde, sagte auch sein Anwalt Jasper Prigge. "Es handelt sich um die erste Gerichtsentscheidung, die einen auf das Selbstbestimmungsgesetz gestützten Unterlassungsanspruch anerkennt." Gerade in der aktuellen Diskussion, ob Plattformen sich aus der Contentmoderation zurückziehen, sei dies ein wichtiges Signal.
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