Sachsen: Meier: Schutz des Bundesverfassungsgerichts 'gute Nachricht'

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Sachsen: Meier: Schutz des Bundesverfassungsgerichts 'gute Nachricht'
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Eine Verankerung im Grundgesetz soll die Struktur des Bundesverfassungsgerichts schützen. Sachsens Justizministerin sieht darin ein wichtiges Signal.

Eine Verankerung im Grundgesetz soll die Struktur des Bundesverfassungsgerichts schützen. Sachsen s Justizministerin sieht darin ein wichtiges Signal.

Dresden - Die Einigung der Ampel-Parteien und der Union zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz bewertet Sachsens Justizministerin Katja Meier als sehr gute Nachricht. "Damit stärken Demokratinnen und Demokraten nicht nur den Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor den Feinden unseres demokratischen Rechtsstaats, sondern sie senden auch ein wichtiges parteiübergreifendes Signal der Geschlossenheit", sagte Meier laut einer Mitteilung.

Aufgrund der nun vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes könnten die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin auf ein starkes, unabhängiges und funktionstüchtiges Bundesverfassungsgericht vertrauen, betonte die Ministerin.

Denn bisher wären Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Das Gericht hat 16 Richterinnen und Richter und zwei Senate.

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