Sarkozys Haftstrafe mit Fußfessel wird rechtskräftig

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Nicolas Sarkozys Haftstrafe wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme wird rechtskräftig. Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem vergangenen Jahr.

Frankreich s ehemaliger Staatschef Nicolas Sarkozy muss wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme eine einjährige Haftstrafe mit Fußfessel absitzen. Das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht bestätigte ein entsprechendes Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dieses hatte den Konservativen zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist mit der heutigen Entscheidung rechtskräftig.

In dem Verfahren ging es konkret darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in beiden Instanzen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Kassationsgericht bestätigte diese Strafen. Sarkozys Anwältin Jacqueline Laffont hatte nach dem Urteil des Berufungsgerichts beteuert: 'Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht.' Im Berufungsprozess hatte der ehemalige Staatschef sich angesichts der Forderungen der Anklage noch Hoffnung auf ein milderes Strafmaß machen können. Den Kampf wolle er nicht aufgeben, sagte die Anwältin damals. Für Sarkozy ist die Entscheidung eine herbe Niederlage. Bereits in erster Instanz war die Haftstrafe gegen einen früheren Staatschef in jüngerer Geschichte beispiellos. Und eine weitere Härte kommt für 'Sarko' hinzu: Laut Urteil sind auch seine Bürgerrechte für drei Jahre ausgesetzt, was heißt, dass er bei Wahlen nicht kandidieren dürft

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