Berlin (ots) - Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Darüber informiert der AOK-Bundesverband. Für die Betroffenen entstehen hierbei auch im Falle einer möglichen Niederlage vor Gericht keinerlei Anwalts- oder Prozesskosten.
Anders als in Deutschland ist in Italien eine Sammelklage ohne den Nachweis eines derzeit kausal belegbaren Gesundheitsschadens möglich, somit auch bei rein psychischen Gesundheitsschäden. Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es ausreichend, dass die betroffenen Versicherten belegen, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein.
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