Zwischen CDU/CSU und SPD war bei einer Debatte zum anlasslosen Protokollieren von IP-Adressen letztlich nur noch umstritten, wie lange gespeichert werden soll.
Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einerseits sowie von FDP und Grünen andererseits machten sich am Donnerstag im Plenum schwere Vorwürfe im Streit über eine Neuauflage der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung – diesmal zunächst beschränkt auf IP-Adressen.
Mit Bezug auf sexuellen Kindesmissbrauch sprach der hessische Ministerpräsident Boris Rhein im Namen der Länderkammer von einem "Massenphänomen", dessen Aufklärung mithilfe von IP-Adressen oft dem Zufall geschuldet sei. Wer hier nicht für eine Mindestspeicherung sei, "verhindert de facto die Identifizierung der Täter" und ermögliche ihnen "systemische Straflosigkeit". Quick Freeze tat der Konservative als Etikettenschwindel ab.
und zeigte sich am Mittwoch vor der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern zuversichtlich, hier zügig eine Einigung mit CDU und CSU hinzubekommen. Nur Quick Freeze sei rechtssicher sowie grundrechts- und europarechtskonform, hoben die FDP-Abgeordneten Thorsten Lieb und Manuel Höferlin hervor. Dabei handle es sich um eine Anordnung zum Einfrieren nicht nur für vorhandene, sondern auch für künftig entstehende Verkehrsdaten. Die Große Koalition sei, unterstrich Höferlin.
"Demokratie und Massenüberwachung passen nicht zusammen", erteilte auch die Linke Anke Domscheit-Berg den Initiativen von CDU/CSU und der Länder eine Absage. Stephan Brandner lehnte deren Gesetzesinitiativen im Namen der AfD "in Bausch und Bogen" ab, da sie "den perfekten Überwachungsstaat schaffen" wollten und in jedem Bürger einen potenziellen Verbrecher sähen.
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