Die Union will Telekommunikationsanbieter verpflichten, bestimmte Daten für drei Monate zu speichern. Ob es dazu noch eine Reform gibt in dieser Wahlperiode, ist allerdings mehr als fraglich.
Bundestag - Für eine Mindestspeicherfrist von IP-Adressen spricht sich im Bundestag auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein aus. Grüne und FDP sind dagegen. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Die Union will Telekommunikationsanbieter verpflichten, bestimmte Daten für drei Monate zu speichern. Ob es dazu noch eine Reform gibt in dieser Wahlperiode, ist allerdings mehr als fraglich. Um die seit Jahren umstrittene anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung ist im Bundestag heftig gestritten worden. Zur Debatte stand unter anderem ein Antrag der Unionsfraktion, der vorsieht, solche Daten, die zur Identifizierung eines Tatverdächtigen führen können, „zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für drei Monate im Inland zu speichern“.
Boris Rhein, CDU-Ministerpräsident von Hessen, sagte, die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern seien ein Massenphänomen. Ohne eine Verpflichtung der Kommunikationsanbieter zur Speicherung der IP-Adressen sei eine effektive Strafverfolgung hier nicht möglich. „Quick-Freeze“ sei wirkungslos und „großer Quatsch“. Falsch verstandene Liberalität schütze die Falschen und gefährde Minderjährige.
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im September 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.
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