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ist die Arbeit weitestgehend eingestellt, über eine Grundgesetzänderung allerdings soll am Donnerstag noch abgestimmt werden: Das Parlament berät über einen stärkeren Schutz des Bundesverfassungsgericht s. Innenministerin) hat das Vorhaben vorab verteidigt. »Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können«, sagte Faeser den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Wenn autoritäre Kräfte die Demokratie angriffen, sei die Justiz oft ihr erstes Ziel. »Das haben wir in europäischen Nachbarstaaten gesehen. Deshalb muss unsere Demokratie wehrhaft sein«, so die SPD-Politikerin. Es dürfe den Feinden der Demokratie niemals leicht gemacht werden, wichtige Institutionen anzugreifen oder lahmzulegen.
Für eine Grundgesetzänderung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat, der Länderkammer, eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Kern der geplanten Reform ist die Verankerung von Vorgaben zu Status, Struktur und Arbeitsweise des Gerichts im Grundgesetz. Auch die Zahl der Senate und ihre Besetzung mit jeweils acht Richterinnen und Richtern soll im Grundgesetz festgeschrieben werden. Damit will man verhindern, dass diese Regeln eines Tages mit einfacher Mehrheit geändert werden können.
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