Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich als rechtswidrig. Laut Rechtsprüfern sei das aber verfassungsrechtlich und völkerrechtlich bedenklich.
Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich als rechtswidrig. Das könnte sich nun zeitnah ändern. Eine von derin der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“ Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.
Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben, wie der Spiegel berichtete. Diese Grenze liegt den Expertinnen und Experten zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.
Die Ampel-Koalition hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften an.
Der Bericht der Kommission, die sich auch mit anderen ethisch umstrittenen Fragen der modernen Fortpflanzungsmedizin auseinandersetzt, soll nach den Worten von BundesfamilienministerinJa, ich möchte über weitere Beiträge informiert werden. Ich bin damit einverstanden, dass die Berliner Verlag GmbH zu diesem Zweck meine E-Mail-Adresse speichert. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
Ampel-Koalition Schwangerschaftsabbruch
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