Selbstzahlerleistungen : Gynäkologen weisen Forderung nach IGeL-Verbot zurück

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Der Berufsverband der Frauenärzte hat die Forderung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, bestimmte Selbstzahlerleistungen zu verbieten, als populistisch zurückgewiesen. Auch der Virchowbund kritisiert den Vorstoß von Stefan Schwartze.

München. Der Berufsverband der Frauenärzte hat die Forderung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze , bestimmte Selbstzahlerleistungen zu verbieten, als populistisch zurückgewiesen. Schwartze hatte laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur ausdrücklich die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter als Beispiel für eine IGeL genannt, die mehr schade als sie nutze.

Diese schließt die Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Harnblase und die Zwischenräume zwischen Harnblase, Vagina und Darm bis zum Beckenboden ein.“ Vorteilhaft sei eine solche Untersuchung in Ergänzung zur regulären gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung „insbesondere bei Frauen, bei denen eine Tastuntersuchung aufgrund körperlicher Disposition schwierig ist.

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