Aktuell darf die Bundeswehr nur in Ausnahmefällen Drohnen abschießen. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ändern. Ob das Gesetz durch den Bundestag kommt, ist allerdings unklar.
Aktuell darf die Bundeswehr nur in Ausnahmefällen Drohnen abschießen. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ändern. Ob das Gesetz durch den Bundestag kommt, ist allerdings unklar.Bundeswehr
Bisher durften die Streitkräfte lediglich „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“, wie es im Luftsicherheitsgesetz heißt. Anders sind die Regeln im Fall von Liegenschaften der Bundeswehr. Über militärischen Einrichtungen können in Ausnahmefällen heute schon Drohnen abgeschossen werden, erläuterte am Mittwoch ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.
Ob die Union dem Gesetzentwurf im Bundestag zustimmen wird, ließ Krings offen. „Wir werden den Entwurf natürlich ernsthaft prüfen“, sagte er. „Aber ohne eine gleichzeitige Grundgesetzänderung sehe ich derzeit nicht, wo hier ein Sicherheitsgewinn liegen soll.“Also wie jetzt? Wenn ein Bundeswehrsoldat eine Drohne abschießt, um ein Militärgebiet vor feindlicher Spionage zu schützen, riskiert er ein Dienstvergehen? Finde den gefährlichen Fehler im System.
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