Umstieg aufs Dienstrad - das gilt es zu beachten
Es gibt zwei Varianten, wie ein Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad vom Arbeitgeber überlassen bekommen kann. Es ist zunächst einmal wichtig, zu klären, ob das Dienstrad auch für private Zwecke vom Arbeitnehmer genutzt werden darf. Falls ja, handelt es sich dabei um einen Arbeitslohn oder ein Gehaltsextra in Form eines Sachbezugs, wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer berichtet. Es gibt zwei Wege, wie ein Arbeitgeber ein Dienstrad zur Verfügung stellen kann.
In der zweiten Variante bekommt der Arbeitnehmer das Rad zusätzlich zum regulären Arbeitslohn. Hierbei fährt der Arbeitnehmer bis Ende 2030 steuerfrei, vorausgesetzt, dass sich der Arbeitgeber an den laufenden Kosten beteiligt, beispielsweise in Form von Reparaturausgaben oder Versicherungsgebühren.Es ist wichtig zu beachten, dass gewöhnliche Gebrauchsspuren bei einem Dienstrad von der Haftung ausgenommen sind.
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