„Sonny Black“: Verfassungsgericht urteilt über Bushido-Album

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„Verherrlicht Gewalt“: Gericht entscheidet über Bushido-Album

Foto: dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Verherrlichung von Gewalt und Kriminalität, Beleidigung von Frauen und Homosexuellen: Das Album „Sonny Black“ von Bushido ist zu Recht als jugendgefährdend eingestuft und bleibt auf dem Index. Der Rapper scheiterte jetzt auch mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Freitag mit.

„Die Texte schildern und verherrlichen einen auf Gewalt und Kriminalität basierenden Lebensstil“, hieß es zur Begründung. Die „bevorzugte Umgangsform“ sei „die der Anwendung brutaler Gewalt, sexueller Demütigung und Herabwürdigung aufgrund der sexuellen Neigung des Gegenübers“.

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