Sozialgericht-Heilbronn erkennt Post-Covid-Syndrom als Berufskrankheit an

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Fünf Jahre nach Beginn der Pandemie beschäftigt das Thema Corona noch immer die Justiz. Jetzt hat das Landgericht Heilbronn eine Versicherung verurteilt, einem erkrankten Pfleger eine Verletztenrente zu zahlen.

Fünf Jahre nach Beginn der Pandemie beschäftigt das Thema Corona noch immer die Justiz. Jetzt hat das Landgericht Heilbronn eine Versicherung verurteilt, einem erkrankten Pfleger eine Verletztenrente zu zahlen.

Medizinische Erkenntnisse zum Post-Covid-Syndrom reichen aus Sicht des Sozialgerichts Heilbronn mittlerweile aus, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen. Es verurteilte eine gesetzliche Unfallversicherung, einem ursprünglich an Corona erkrankten Krankenpfleger in einem Klinikum eine Verletztenrente zu gewähren. Die Unfallversicherung erkannte dies als Berufskrankheit an nach einer Regelung, die unter anderem für Versicherte im Gesundheitsdienst gilt.

Die Unfallversicherung habe aber eine Verletztenrente abgelehnt, weil bisher kein gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisstand über wesentliche Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion vorliege. und die kognitiven Störungen seien typische häufig bis sehr häufig auftretende Symptome eines Post-Covid-Syndroms, hieß es. Dem Gericht sind nach eigenen Angaben keine anderen Urteile in diesem Kontext bekannt.

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