Ein Gericht hat entschieden: Die Berliner Sparkasse hat Gebührenerhöhungen für Girokonten seit 2016 ohne die erforderliche Zustimmung der Kunden vorgenommen. Laut vzbv dürfen Kunden mit Rückzahlungen rechnen. Der Fall könnte Signalwirkung für andere Institute haben. So gibt es bereits eine ähnliche Klage gegen die Sparkasse Köln/Bonn.
Wegen unangekündigter Kostenerhöhungen hatten Verbraucherschützer gegen die Berliner Sparkasse geklagt. Das Gericht entschied im Sinne der Kunden. Diese können nun Geld zurückverlangen.
Das Ergebnis: Eine Klatsche für die Berliner Sparkasse. „Ohne Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse weder neu einführen noch erhöhen“, sagte Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband dazu. In einem neuen Urteil bestätigte das Berliner Kammergericht die Sichtweise des vzbv. Jetzt können Kunden mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist .
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