SPD will mehr Rechtssicherheit für Ärzte bei Kindeswohlgefährdung

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Die SPD im baden-württembergischen Landtag will Ärztinnen und Ärzten mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung geben. Die Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Heilberufe-Kammergesetz um einen neuen Paragrafen 30b ergänzen soll. Dieser Paragraf 30b soll Ärzten die Offenbarung von Verdachtsmomenten an andere Ärzte im Rahmen eines interkollegialen Austauschs ermöglichen.

Die SPD im baden-württembergischen Landtag setzt sich für mehr Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzte n bei Fällen von Kindeswohlgefährdung ein. Die Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Heilberufe-Kammergesetz um einen neuen Paragrafen 30b erweitern soll.

Dieser Paragraf 30b regelt, dass Ärzte in Ausübung ihres Berufs, wenn ihnen „gewichtige Anhaltspunkte“ dafür bekannt werden, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind, zur Offenbarung auch im Rahmen eines interkollegialen Ärzteaustauschs berechtigt sind. Die SPD-Fraktion beruft sich dabei auf eine bundesrechtliche Regelung im Paragraf 4 Absatz 6 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), die den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, die Befugnis zu einem interkollegialen Austausch länderrechtlich zu regeln. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben davon bereits Gebrauch gemacht. Die Neuregelung soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern, indem sie das „Doctor-Hopping“ von Eltern erschwert, die versuchen, Gewalt an ihren Kindern zu verdecken. Laut Daten des Statistischen Landesamtes gab es im Jahr 2021 in Baden-Württemberg insgesamt 2.719 Fälle von akuter Kindeswohlgefährdung. Bei weiteren 2.493 Fällen lag eine sogenannte latente Gefährdung eines Kindes vor. Auch die Zahlen zu Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt zeigen eine Zunahme. Im Jahr 2023 kam es in 10.828 Fällen in Baden-Württemberg zu solchen Inobhutnahmen. Es gab sowohl bei Anzeichen für sexuelle Gewalt (plus 14 Prozent) als auch bei Anzeichen für Vernachlässigung (plus fünf Prozent) Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr.

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