Berlin - Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Der Städte- und Gemeindebund kann dem viel abgewinnen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, dass Anwohner gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Bewohnerinnen und Bewohner und nicht zuletzt für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, teilte der Verband mit.
Es müssten aber auch Alternativen zum Auto gestärkt werden, also Radfahrer und Fußgänger sowie der öffentliche Personennahverkehr. "Die dringend notwendige Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben." Fünf Eigentümer hatten geklagt Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt.
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