München - Der Schaden suche seinesgleichen, für die Strafe müsse dies nicht gelten, sagt der Ankläger. Die Verteidigung hat niedrigere Vorstellungen. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.
Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat die Staatsanwaltschaft jeweils Haftstrafen von 5 Jahren und 10 Monaten für die beiden geständigen Angeklagten K. und U. gefordert. Zudem die Einziehung von Wertersatz in Millionenhöhe. Sie blieb damit trotz eines extrem hohen Schadens von 343 Millionen Euro deutlich unter den rechtlichen Möglichkeiten und im Rahmen dessen, was vor Prozessbeginn im Falle vollumfänglicher Geständnisse in den Raum gestellt worden war.
Insbesondere diese frühen Geständnisse, die bereits vor Prozessbeginn angekündigt waren, und den Prozess massiv verkürzten, legten die Staatsanwaltschaft und Verteidiger zugunsten der Angeklagten aus. Im Falle K.s tat dies der Staatsanwalt auch für dessen hohes Alter von 71 Jahren. Sein ehemaliger Kollege U. ist 63, soll bei den Taten aber passiver gewesen sein.
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