Die Staatsanwaltschaft München I hat eine neue Anklage gegen den bereits in Haft sitzenden TV-Koch Alfons Schuhbeck erhoben. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Mittwoch hervor. Dabei geht es um mehrere Straftatbestände.
Die Staatsanwaltschaft München I hat eine neue Anklage gegen den bereits in Haft sitzenden TV-Koch Alfons Schuhbeck erhoben. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Mittwoch hervor. Dabei geht es um mehrere Straftatbestände.
In einer Anklageschrift vom 14. Oktober erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Alfons Schuhbeck. Dem Angeschuldigten wird Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchter Betrug in fünf Fällen, Subventionsbetrug in 19 Fällen sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 479 Fällen vorgeworfen.
Schon in der vergangenen Woche war über eine mögliche neue Anklage gegen Schuhbeck berichtet worden. Der ehemalige TV-Koch sitzt seit dem 23. August 2023 in Haft, nachdem er wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden war.Konkret wird Schuhbeck zur Last gelegt, dass er für neun Unternehmen seiner Unternehmensgruppe entweder nicht oder zu spät Insolvenz beantragt, diese also verschleppt habe.
Das Geld soll der ehemalige TV-Koch zudem nicht wie vorgegeben für betriebliche Zwecke verwendet, sondern zu großen Teilen an andere seiner Gesellschaften überwiesen haben. Teilweise benutzte Schuhbeck das Geld auch zur Deckung von Verbindlichkeiten in seinem Unternehmensgeflecht.In vier Fällen war laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I zwar der Tatbestand des Subventionsbetruges nicht erfüllt, jedoch der Tatbestand des Betruges.
Zudem soll Schuhbeck die Arbeitgeberanteile der Krankenkassen bei zahlreichen Mitarbeitern seiner Unternehmen nicht wie vorgesehen abgeführt haben. In 267 Fällen führte Schuhbeck rund 700.000 Euro nicht fristgerecht ab; in 212 Fällen sparte er sich 260.000 Euro sogar ganz.
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