In dem Prozess um mögliche Betrügereien bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken aus China hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die beiden Angeklagten Geschäftsleute gefordert.
Im Strafprozess um Betrug mit Corona- Schutzmasken hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen gefordert.Im Prozess um mögliche Betrügereien bei der Beschaffung von Corona- Schutzmasken aus China am Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die beiden Angeklagten Geschäftsleute gefordert.
Im späteren Verlauf der Pandemie sei allerdings die fragwürdige Qualität der Masken nachweislich bekannt gewesen. Dennoch hätten die beiden Männer - einer davon Kommunalpolitiker der Freien Wähler im Raum Neumarkt/Oberpfalz - mit erheblicher krimineller Energie und Skrupellosigkeit die Masken etwa an Apotheken weiterverkauft. Der hierbei entstandene Schaden sei mit gut 17.000 Euro jedoch im Vergleich zu dem Umfang der Geschäfte mit dem Landesamt gering gewesen.
Der Verteidiger eines der Angeklagten forderte am Vormittag Freispruch in allen Punkten für seinen Mandanten. Die Geschäftsleute hätten keine Betrugsabsicht gehabt. Als Händler mit Autoteilen, die in der Corona-Pandemie erst in den Import von Medizinprodukten eingestiegen seien, hätten sie keinerlei Erfahrung mit dem komplexen Geflecht von Qualitätsstandards gehabt.
In dem Prozess hatte auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger als Zeuge ausgesagt. Der seiner Partei angehörende Angeklagte hatte sich bei der Anbahnung der Geschäfte mit einem Hilfegesuch an den Landespolitiker gewandt. Im Verlauf der Zeugenaussagen Aiwangers und mehrerer Beamte des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit war auch die chaotische Situation hinsichtlich der Maskenbeschaffung während der Pandemie zur Sprache gekommen.
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Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen für Masken-DealsBei einem Prozess in Nürnberg-Fürth um mögliche Betrügereien bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken aus China hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die beiden Angeklagten Geschäftsleute gefordert. Die Staatsanwaltschaft revidierte ihren ursprünglichen Vorwurf des Betruges, da keine eindeutigen Beweise für eine vorsätzliche Täuschung vorlagen. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Männer trotz bekannt gewordener Qualitätsprobleme der Masken diese an Apotheken weiterverkauften. Die entstandenen Schäden sind im Vergleich zum Umfang der Geschäfte mit dem bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gering.
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