Die Bundesregierung plant eine Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Folgen hätte das für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.
. Nach der Hochzeit haben verheiratete Paare die Qual der Wahl. Sie müssen sich zwischen den Lohnsteuerklassen 3, 4 oder 5 entscheiden – noch.Denn den Steuerklassen 3 und 5 will die Bundesregierung jetzt an den Kragen – sie sollen abgeschafft werden.
Das bezeichnet man als sogenanntes Ehegattensplitting. Dies wird bei der Bundeszentrale für politische Bildung wie folgt erklärt: „Dabei muss nicht jeder Ehepartner alleine für sein Einkommen Steuern zahlen, sondern das Einkommen von beiden Eheleuten wird zusammengezählt und dann halbiert. Für diese geteilte Summe errechnet man die Einkommenssteuer und verdoppelt diese dann.
Steuerbelastung: wie Steuerklasse 1 jedoch mit Berücksichtigung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.Merkmale: Steuerklasse für einen Ehegatten/Lebenspartner bzw. eine Lebenspartnerin , die von ihrem Ehegatten/Lebenspartner/ihrer Lebenspartnerin nicht dauernd getrennt leben. Zudem muss für die Person B die Steuerklasse 5 genutzt werden, sofern für Person B Lohnsteuer anfällt.
Steuerbelastung: Kombination Steuerklasse 3/5 oder 5/3; Steuerklasse 3: niedrigere Steuerbelastung; Steuerklasse 5: höhere Steuerbelastung.Merkmale: Steuerklasse für einen Ehegatten/Lebenspartner bzw. eine Lebenspartnerin , die von ihrem Ehegatten/Lebenspartner/ihrer Lebenspartnerin nicht dauernd getrennt leben. Zudem muss für die Person B ebenfalls die Steuerklasse 4Merkmale: Steuerklasse für einen Ehegatten/Lebenspartner bzw.
Steuerbelastung: Kombination Steuerklasse 3/5 oder 5/3; Steuerklasse 3: niedrigere Steuerbelastung; Steuerklasse 5: höhere Steuerbelastung.Merkmale: Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitsverhältnissen zur gleichen Zeit. Für die nebenberufliche Tätigkeit wird im Regelfall die Steuerklasse 6 genutzt.
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