Ob alte Möbel, Fahrräder oder lose Bretter: In vielen Gärten werden häufig allerlei Dinge gelagert. Bei manchen Sachen können allerdings Bußgelder drohen.
Ob alte Möbel, Fahrräder oder lose Bretter: In vielen Gärten werden häufig allerlei Dinge gelagert. Bei manchen Sachen können allerdings Bußgelder drohen.
Die Schranken werden durch andere gesetzliche Regelungen gesetzt. Die zentrale Vorschrift ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Es regelt nicht nur den Umgang mit Abfällen, sondern schreibt auch vor, dass Abfälle grundsätzlich nicht auf dem eigenen Grundstück gelagert werden dürfen. Auch das Baurecht spielt eine Rolle.Grob gesagt gilt als Abfall, was wertlos ist und auf die Deponie gehört.
Außerdem gehört dort nichts hin, was Keime entwickelt, zum Beispiel Grünschnitt. Der stinkt nicht nur, sondern lockt auch Ratten, Mäuse, Marder und Ungeziefer an. Dann droht Ärger mit den Nachbarn. Oft informieren sie das Ordnungsamt.Das kommt dann zu einer Ortsbesichtigung vorbei. Dabei wird geprüft, ob eine objektive Beeinträchtigung vorliegt oder ob es nur unterschiedliche Auffassungen über die Gestaltung eines Gartens gibt.
Gewerblicher Handel ist im Wohngebiet baurechtlich nicht zulässig. Im Gegensatz zu den verschiedenen Klinkersorten ist ein nie fertiggestelltes Gebäude zwar ein Stein des Anstoßes für die Nachbarn. Dagegen können sie aber nichts tun. Auch das Abstellen von Anhängern und Fahrrädern driftet ins Baurechtliche ab und kann neben den Nachbarn auch die Behörden auf den Plan rufen.
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